Platzregeln und Hinweise zur Spielunterbrechung

Während sämtlicher Golfrunden auf dem Gelände des Golf Club Verden e.V. gelten die folgenden Platzregeln und Hinweise:

1. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)

Signalzeichen bei Spielunterbrechung:

  • Ein langer Signalton: unverzügliche Unterbrechung des Spiels (Gefahrensituation)
  • Dreimal kurzer Signalton (wiederholt): allgemeine Spielunterbrechung
  • Zweimal kurzer Signalton (wiederholt): Wiederaufnahme des Spiels

Unabhängig von den Signalen ist es jedem Spieler erlaubt, das Spiel bei Blitzgefahr eigenverantwortlich zu unterbrechen (gemäß Regel 5.7a).

2. Üben (Nachputten Regel 5.2 und 5.5)

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z. B. Putten oder Chippen) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen. Ebenso ist es nicht erlaubt, einen Ball zum Prüfen des Grüns rollen zu lassen.

Strafe bei Verstoß: Grundstrafe

Das Üben auf dem Turnierplatz eines Zählspiels vor oder nach der Runde ist nicht erlaubt.

Strafe bei Verstoß: Grundstrafe
Strafe bei erneutem Verstoß: Disqualifikation

3. Fahren / Mitfahren in Golfwagen oder ähnlichen Fahrzeugen

Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, es sei denn, das kurzfristige Fahren oder Mitfahren wird ausdrücklich von der Spielleitung oder den Referees gestattet.

Gleiches gilt in Mannschaftsturnieren während der Spielzeit für den Mannschaftskapitän seiner eigenen Mannschaft.

(Ausnahme siehe Ziffer A.8 der DGV-Platzregeln)

4. Aus (Regel 18.2)

„Aus“ ist durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet.
Sofern weiße Linien die Platzgrenze markieren, haben diese Vorrang vor anderen Ausgrenzungen.

5. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen aus diesen Bereichen ist verboten.

Ein Betreten der Spielverbotszone kann als schwerwiegendes Fehlverhalten und somit als Verstoß gegen Regel 1.2 gewertet werden.

Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16, 17 oder 18) in Anspruch nehmen.

Liegt der Ball im Gelände und Stand oder Schwung des Spielers werden durch eine Spielverbotszone behindert, muss straflose Erleichterung genommen werden – innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung.

6. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse – Regel 16.1)

a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.

b) Keine Erleichterung wird gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch behindert ist.

c) Auch ohne Kennzeichnung gilt Folgendes als Boden in Ausbesserung:
– Frisch verlegte Soden
– Mit Kies verfüllte Drainagegräben

d) Mit Pflöcken, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen gelten ebenfalls als ungewöhnliche Platzverhältnisse.

7. Waste Areas

Die Sandflächen rechts des Fairways an Bahn A3 sowie links des Fairways an Bahn C9 sind als Waste Areas eingestuft und gelten als Teil des Geländes.

8. Strafen & Hinweise

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

Hinweise:

– Die Rückgabe der Scorekarte muss in der Scoring-Area erfolgen.
– Die Scorekarte gilt als abgegeben, sobald der Spieler diesen Bereich verlassen hat.
– Es wird empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um Missverständnisse zu vermeiden.
– Es gelten die DGV-Verhaltensvorschriften gemäß Regel 1.2, die in der vollständigen Fassung der Platzregeln eingesehen werden können.